Wer privat beabsichtigt, einen Aussiedlerhof oder Bauernhof zu kaufen und zu bewirtschaften, denkt mit Sicherheit zuerst an die Pferde, nach dem Motto: „Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde“. Hört sich alles sehr gut an, aber meistens ist es alleine mit den Pferden nicht getan, in vielen Fällen kommen noch weitere Tiere hinzu.
Alle diese Tiere müssen untergebracht und versorgt werden
Spätestens dann fangen die Probleme an, denn eines können die Tiere nicht. „Sprechen“. Es bedarf somit auch ein wenig Erfahrung im Umgang mit Tieren. Natürlich kann sich der Hofbesitzer belesen, aber von heute auf morgen klappt es nicht.
Die Pferde können nicht an der Leine grasen, sie brauchen Platz und Auslauf auf der Weide. Daher muss die Weide eingezäunt sein. Verfügt der Tierhalter über so viel technisches Verständnis, dass er viele Dinge wie Weidezaun, Stallungen und Kaninchenstall selbst bauen kann, um letztendlich auch Geld zu sparen?
Bevor das Projekt in Angriff genommen wird, sollte hier eine Kostenanalyse erfolgen, in der die Anschaffung der Tiere, Stallungen, Futter und tierärztliche Versorgung genau beziffert wird. Wie gestaltet sich der zeitliche Rahmen? Will der Besitzer den Hof selbst bewirtschaften, ist er schon Rentner, um überhaupt so viel Zeit für die Tiere aufwenden zu können. Alles Fragen, in denen sich finanzielle, wirtschaftliche, behördliche und Tierschutz-Probleme auftun.
Der Fragenkatalog:
• Welche Tiere möchte ich bewirtschaften?
• Verfüge ich über Erfahrungen mit Tieren?
• Weiß ich, worauf ich mich einlasse, wenn mir die Tiere entgegentreten?
• Wie verhält es sich mit dem Tierschutz?
• Darf ich ohne Genehmigung einen Stall bauen?
• Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
• Darf ich auf meinem Grundstück die Weide einzäunen?
• Muss ich eine Tierhaftpflicht für meine Tiere abschließen?
• Wie verhält es sich mit der ärztlichen Versorgung, wenn einmal ein Tier krank wird?
• Was kostet die Unterhaltung eines Pferdes?
• Befindet sich die Weide auf meinem Areal in unmittelbarer Nähe, oder benötige ich dazu noch einen Fuhrpark?
• Was fressen die Tiere?
Alles Fragen, die enorm wichtig sind, um zu sagen: „Auf meiner Ranch bin ich König“.
Die Bauplanung für die Stallungen
Häufig wird ein alter Bauernhof mit einer zu kleinen Fläche für den Aufbau einer größeren Pferdehaltung genutzt. Da wirft sich die Frage auf, zählen eventuell 4- 5 Pferde schon zu einer größeren Pferdehaltung, oder ist es Ermessenssache? Werden in diesem Fall Baumaßnahmen im Außenbereich fällig, gelten die Bestimmungen des § 35 im Baugesetzbuch.
Danach ist der Außenbereich grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten.
Ausnahmen gibt es nur bei Land- oder Forstwirtschaft.
Manch ein Pferdehalter denkt jetzt: „Ich habe ja einen Pferdehof mit Tieren, Schlepper und Fläche“. Ein Trugschluss: Ein landwirtschaftlicher Betrieb zeichnet sich nach dem Baurecht dadurch aus, dass hier ein deutlicher Einkommensüberschuss erzielt wird. Ob im Neben- oder Haupterwerb spielt dabei keine Rolle.
Errichtung von baulichen Anlagen
Grundsätzlich gilt, dass jede Bebauung vom Außenbereich fernzuhalten ist.
Ausnahmen gibt es nur, wenn zum Beispiel der Landwirt darauf angewiesen ist, weil er damit seinen Lebensunterhalt verdient. Im Baugesetzbuch gibt es eine Liste mit den im Außenbereich zulässigen Vorhaben. Zur Antragstellung gibt es den Passus: „Angaben des Antragstellers zu dem landwirtschaftlichen Betrieb nach Paragraf 35 BauGB“
Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Bau-genehmigungspflichtige Vorhaben, welche bei der Bauaufsicht beantragt werden müssen. Das gilt ebenso für Bau-genehmigungsfreie Vorhaben wie zum Beispiel feste Zäune oder kleinere Unterstände. Die Anlage zur Freizeitnutzung im Außenbereich mit Sitz- und Grillplätzen sowie einer Einzäunung baulicher Anlagen ist nicht zulässig.
Tierhaltungseinrichtungen
Grundsätzlich darf die Hobbytierhaltung nur mit transportablen Anlagen betrieben werden. Dazu gehören mobile Unterstände, mobile Weidezäune, die nach einem Fortgang von der Weide wieder von der Fläche entfernt werden müssen. Werden die Tiere im Innenbereich gehalten, bedarf es keiner Genehmigung.
Wie groß darf ohne Genehmigung gebaut werden?
Nicht alle Bundesländer verfügen über die gleichen Bestimmungen. So darf in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m beträgt und die Grundfläche maximal 30 m² beträgt.
Was zählt als genehmigungsfrei?
Nach der Neubauordnung können folgende Bauvorhaben genehmigungsfrei sein: Vorbauten und Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Feuerstätten, Toiletten-Häuschen. Die umbaute Fläche darf nicht größer als 40 m² sein und weder Ausstellungs- noch Verkaufsflächen dienen.
Was passiert bei einem illegalen Bau?
Ohne Genehmigung zu bauen ist nicht nur riskant, in jedem Fall ist ein Bußgeld fällig, aber auch ein Abriss oder Baustopp kann die Folge sein. Für Schwarzbauten gibt es keine Verjährungsfrist.
Was muss man bei der Pferdehaltung berücksichtigen?
Pferde brauchen Kontakt zu ihren Artgenossen, da es sich hierbei um Herdentiere handelt. Damit das Pferd gesund ist und bleibt, benötigt es viel Bewegung und Auslauf auf der Weide. Das Pferd ist ein Dauerfresser und braucht daher auch die bodennahe Aufnahme von gut strukturiertem Futter. Sehr wichtig: Um diese Dinge alle sicherzustellen, sind Sachkenntnisse und Erfahrung gefragt. Sind diese bei dem Pferdehalter nicht gegeben, helfen hier Fortbildungskurse und Fachbücher.
Wie sollte ein fachgerechter Pferdestall aussehen?
Der Stall darf nicht zu klein sein, über einen großen Lichteinfall verfügen, mit einer Luftfeuchtigkeit von 60 bis 80 Prozent. Ebenfalls darf dort ein Fenster mit einem Lichteinfall nicht fehlen. Die in einer Einzelbox gehaltenen Pferde müssen zu ihren Artgenossen einen Geruch, Sicht- und Hörkontakt vernehmen.
Wie viel Einstreu benötigt ein Pferd in der Box?
Generell gilt besser etwas mehr als zu wenig Einstreu für eiin Pferd. Wird das Pferd am Abend eingestreut, ist es gut, wenn es am nächsten Morgen nicht auf dem kahlen Boden steht, weil es wahrscheinlich zu viel gefressen hat oder die Einstreu an den Rand geschoben hat.
Wie viel Stroh braucht ein Pferd monatlich?
Pro Pferd rechnet man mit einem Rundballen (250 kg). Blüter hingegen benötigen im Schnitt 10–12 kg am Tag, was im Monat 300 kg Heu ausmacht.
Wie oft muss der Pferdestall ausgemistet werden?
Die Pferdeäpfel und nasses Stellen müssen täglich eingesammelt werden, da Pferde im Schnitt alle ein bis zwei Stunden äppeln, füllt sich die Box recht schnell. Wichtig beim Ausmisten ist, dass alles Stroh, welches feucht geworden ist, gewechselt wird.
Nicht unwichtig ist der Tierschutz
Alleine in Bayern gibt es circa 120.000 Pferde. Dazu gehören in gleicher Höhe noch einmal die sogenannten Fachleute. Diese angeblichen Pferdeexperten geben häufig nur Halbwahrheiten oder falsche Aussagen von sich. Kommt dann der Brief vom Landwirtschaftsamt, werden die Gesichter immer länger und vielfach landen die Pferdefälle vor Gericht. Der Tierschutz kümmert sich um die Belange der Tiere hinsichtlich Fütterung und Unterbringung.
Wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, dem drohen Bußgelder bis 25.000 Euro. Sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren sind möglich. Das Tierschutzgesetz regelt nicht nur die optimale Ernährung der Tiere, sondern auch die Unterbringung, Transport und bei einer Verletzung, ob das Tier eingeschläfert werden darf.
Brauche ich eine Tierhalterversicherung?
Für Pferde ist eine solche Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in jedem Fall ratsam, da der Halter für sein Pferd im Schadensfall haftet. Bei einer weiteren Tierhaltung von Hund und Katze und sonstigen Tieren ist eine Tierhalterversicherung Pflicht.
Wie hoch sind Tierarztkosten?
Den Rahmen für eine tierärztliche Versorgung gibt die Gebührenordnung für Tierärzte preis. Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf die Gebührenordnung unter- oder überschritten werden. In dieser Verordnung ist tabellarisch aufgeführt, welche Gebühren ein Tierarzt für seine Leistungen verlangen darf. Für Pferde gibt es keine spezielle Gebührenordnung. In der GOT sind alle Preise nach den einzelnen Tieren aufgefächert.
Laut GOT kostet die Verabreichung einer Spritze 7,71 €. Ein zweifacher Satz 15,42 €, dreifach 23,13 und vierfach 30,84 Euro, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Wer mit diesen Informationen seinen Aussiedlerhof/Bauernhof betreibt, wird sicherlich viel Freude mit seinem Hof haben.
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